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Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituierten-Schutz-Gesetz
Wer Sex für Geld anbietet,
ist eine Prostituierte oder ein Prostituierter.
Prostituierte müssen sich beim Ordnungsamt melden.
Dafür brauchen sie vorher eine Beratung beim Gesundheitsamt.
Das steht im Prostituierten-Schutz-Gesetz im Paragraphen 10.
Ein Paragraph ist ein Kapitel im Gesetz.
Im Gesundheitsamt bekommen Prostituierte eine gesundheitliche Beratung.
Die gesundheitliche Beratung ist ein Gespräch.
Das Gespräch ist kostenlos und vertraulich.
Darum geht es in dem Gespräch:
- Fragen zur sexuellen Gesundheit.
- Wie kann ich Krankheiten verhüten?
- Schwangerschaft und Verhütung.
- Die Gefahren von Alkohol und Drogen.
- Was können Sie tun, wenn Sie in einer schwierigen Situation sind?
- Was können Sie tun, wenn Sie in Not sind?
Nach dem Gespräch bekommen die Prostituierten einen Nachweis.
In dem Nachweis steht:
Sie haben eine gesundheitliche Beratung bekommen.
Mit dem Nachweis können Sie sich beim Ordnungsamt melden.
Wir untersuchen Ihren Körper nicht.
Termine für die gesundheitliche Beratung können Sie telefonisch vereinbaren.
Die Telefon-Nummer: 05341/839-2451