Im Team Öffentliche Sicherheit wird auf viele verschiedene Arten daran gearbeitet die öffentliche Sicherheit in unserem Stadtgebiet zu erhöhen. Einen kurzen Einblick in diese Arbeit können Sie in den folgenden Aufgabenbereichen gewinnen:
Allgemeine Gefahrenabwehr
In der allgemeinen Gefahrenabwehr werden viele verschiedene Vorgänge bearbeitet, die nicht in speziellen Gesetzen geregelt sind, sondern in Form von Satzungen Ortsrecht im Stadtgebiet der Stadt Salzgitter geregelt sind (z.B. Straßenreinigungssatzung und Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Salzgitter).
Im Ortsrecht ist unter anderem geregelt, wo und wann gegrillt werden darf (Grillen & Grillverbot (Öffnet in einem neuen Tab)), in welchem Umfang Grundstückseigentümer auch die anliegenden Straßen und Gehwege reinigen müssen (Straßenreinigungssatzung (Öffnet in einem neuen Tab)) oder dass Grundstückseigentümer dazu verpflichtet sind Herkulesstauden auf ihrem Grundstück zu entfernen (Herkulesstaude – eine Pflanze mit Gefahr für Mensch und Natur! (Öffnet in einem neuen Tab)).
Darüber hinaus bearbeitet die allgemeine Gefahrenabwehr allerdings auch Sachverhalte, die landes- und Bundesweit gesetzlich geregelt sind und die öffentliche Sicherheit betreffen.
Hierzu zählt auch die Sicherstellung von Kfz die beispielsweise ohne Zulassung im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wurden oder etwa eine Feuerwehrzufahrt blockiert haben. Nach dem eigentlichen Abschleppen ermittelt die Allgemeine Gefahrenabwehr den aktuellen oder letztbekannten Halter um diese zu informieren wo das Fahrzeug steht und wie weiterhin zu verfahren ist (Auto abgeschleppt – kommunale Auskunft (Öffnet in einem neuen Tab)).
Dieser kleine Einblick reicht allerdings nicht aus um alle Sachverhalte abzubilden, daher folgt eine kleine Auflistung der weiteren Tätigkeiten:
- Drohnenflüge in Salzgitter (Öffnet in einem neuen Tab)
- Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stille Feiertage (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen zur Leinenpflicht in Salzgitter (Öffnet in einem neuen Tab)
- Kampfmittelsondierungen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Die ehemaligen unterirdischen Luftschutzstollen in der Stadt Salzgitter (Öffnet in einem neuen Tab)
Ordnungsbehördliche Bestattungen
Die Stadt Salzgitter ist dazu verpflichtet Verstorbene zu bestatten, die entweder keine lebenden Angehörigen mehr hatten, bei denen zunächst keine lebenden Angehörigen bekannt sind oder deren Angehörige sich nicht um die Bestattung kümmern können oder wollen. In diesen Fällen organisiert die Stadt Salzgitter als zuständige Kommune die Bestattung der toten, damit auch diese ein würdevolles Begräbnis erhalten können.
Dies gilt für alle Menschen, die im Stadtgebiet versterben unabhängig davon, ob sie auch in Salzgitter gewohnt haben.
Ort
Fachgebiet Öffentliche Sicherheit und Gewerbe
Team Öffentliche Sicherheit
Frau Richter
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter
Kontakt
Ort
Fachgebiet Öffentliche Sicherheit und Gewerbe
Team Öffentliche Sicherheit
Frau Pierschel
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter
Kontakt
Versammlungen
Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut und in Deutschland grundgesetzlich verankert. Um gewährleisten zu können, dass eine Versammlung friedlich und ungestört stattfinden kann, gibt es dennoch einige Regelungen die bei der Planung und Durchführung einer Versammlung beachtet werden müssen. Nähere Informationen finden Sie hier: Niedersächsisches Versammlungsgesetz (Öffnet in einem neuen Tab)
Wenn Sie eine Versammlung anzeigen möchten, finden Sie das entsprechende Formular hier: Versammlung anzeigen (Öffnet in einem neuen Tab)
untere Waffenbehörde
Im Team öffentliche Sicherheit ist die untere Waffenbehörde der Stadt Salzgitter angesiedelt. Hier werden verschiedene waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt und falls nötig auch wiederrufen. Zudem obliegt es der unteren Waffenbehörde zu kontrollieren, ob die Vorschriften des Waffengesetzes eingehalten werden. Hierzu zählt zum Beispiel die regelmäßige Kontrolle von Schießstätten um eine Gefährdung der Schützen oder Dritter auszuschließen. Außerdem finden auch bei einzelnen Waffenbesitzern Kontrollen statt um sicherzustellen, dass die erlaubnispflichtigen Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt werden und keine unberechtigten Zugriff zu den Waffen haben.
Nähere Informationen zur Waffenbesitzkarte und den Voraussetzungen zur Erteilung finden Sie hier: Waffenbesitzkarte (Öffnet in einem neuen Tab)
Die untere Waffenbehörde ist für die Erteilung der folgenden waffenrechtlichen Erlaubnisse zuständig:
- Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte: Erteilung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (gelbe Waffenbesitzkarte (WBK)) als einzelner Sportschütze beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Waffenbesitzkarte: Erteilung - für Sportschützen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte (WBK)) als schießsportliche Vereine beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung für Erwerber infolge eines Erbfalls (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Personen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition: Erteilung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland Verlängerung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Europäischen Feuerwaffenpass verlängern (Öffnet in einem neuen Tab)
- Kleiner Waffenschein beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Waffenschein beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Waffenschein verlängern (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel Erteilung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung: Erteilung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Erteilung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Überlassen von Waffen oder Munition an Personen Anzeige (Öffnet in einem neuen Tab)
Jagdbehörde, Fischereibehörde
Auch die Jagd- und die Fischereibehörde befinden sich im Team Öffentliche Sicherheit. Hier werden sowohl jagd- als auch fischereirechtliche Erlaubnisse für Einzelpersonen ausgestellt, die einzelnen Jagdbezirke betreut und Jagd- sowie Fischereiaufseher bestätigt. Alle diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Jagd und Fischerei richtig ausgeübt werden und hierbei keine Gefahren für dritte entstehen.
Die Jagd- und Fischereibehörde bieten die folgenden Dienstleistungen an:
- Falknerjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Falknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Jagdschein: Ausstellung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Jugendjagdschein-Jahresjagdschein verlängern lassen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Tagesjagdschein beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Ausländerjagdschein Erteilung Jahresjagdschein (Öffnet in einem neuen Tab)
- Jagdaufseher: Bestätigung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Jagderlaubnis: Anzeige (Öffnet in einem neuen Tab)
- Jagdpachtvertrag: Anzeige (Öffnet in einem neuen Tab)
- Jägerprüfung - Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Fischereischein Ausstellung (Öffnet in einem neuen Tab)
Sprengstoffbehörde
Die Sprengstoffbehörde beschäftigt sich mit neben Sprengstoffen im eigentlichen Sinn auch mit pyrotechnischen Gegenständen, also auch Feuerwerk. Dementsprechend muss hier der Verkauf von Feuerwerk zu Sylvester angemeldet werden. Genauso können allerdings auch Privatpersonen eine Ausnahme zum unterjährigen Abbrennen von Feuerwerk zu einem besonderen Anlass beantragen.
Die Sprengstoffbehörde bietet die folgenden Dienstleistungen an:
- Sprengstofferlaubnis (Öffnet in einem neuen Tab)
- Umgang mit Sprengstoff Unbedenklichkeitsbescheinigung Erteilung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber anzeigen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen anzeigen und Verzicht auf Einhaltung der Frist im Einzelfall (Öffnet in einem neuen Tab)
Veranstaltungskoordination
Die Veranstaltungskoordination begleitet alle Veranstaltungen im Stadtgebiet als einheitliche Anlaufstelle für Veranstalter*innen. Hierbei unterstützt Sie die Veranstaltungskoordination insbesondere dabei, alle behördlichen Genehmigungen zu erhalten und übernimmt den Abstimmungsprozess mit den beteiligten Stellen.
Eine öffentliche Veranstaltung können Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab) anzeigen.
Stadttaubenmanagement
Wie auch in vielen anderen Großstädten gibt es in Salzgitter das Problem einer großen Population von Stadttauben, die für viele Verschmutzungen und Lärm, vor allem in den Innenstadtbereichen, sorgen. Aufgabe des Stadttaubenmanagements ist es daher, in erster Linie, die Population tierschutzgerecht zu reduzieren. Nähere Informationen dazu, wie dieses Ziel erreicht werden kann finden sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Aufgaben nach Prostituiertenschutzgesetz
Zu den Aufgaben nach Prostituiertenschutzgesetz, zählen neben Ausstellung von Anmeldebescheinigungen für Prostituierte auch die Überwachung und Prüfung der angemeldeten Prostitutionsstätten. Auch Hinweise auf nicht angemeldete Prostitutionsstätten werden von hier aus überprüft. Allgemeine Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz finden sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Zudem werden von Seiten des Teams Öffentliche Sicherheit die folgenden Dienstleistungen angeboten:
Ort
Team Öffentliche Sicherheit
Herr Pöllmann
Teamleitung
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter