Die Wahl führte zu nachfolgendem Ergebnis (in Klammern die Vergleichszahlen aus dem Jahr 2016):
SPD: 16 Ratsmitglieder (18)
CDU: 14 Ratsmitglieder (15)
AfD: 5 Ratsmitglieder (0)
Grüne: 4 Ratsmitglieder (3)
FDP: 2 Ratsmitglieder (2)
Linke: 2 Ratsmitglieder (2)
Freie Wähler: 1 Ratsmitglied (0)
MBS: 1 Ratsmitglied (4)
Die Partei: 1 Ratsmitglied (0)
Der Rat der Stadt Salzgitter von 2021 bis 2026
Der Rat – Oberstes Gemeindeorgan
Der Rat der Stadt geht als wichtigstes und oberstes Gemeindeorgan aus einer Kommunalwahl hervor. Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland wurden insgesamt schon 18 Kommunalwahlen durchgeführt, um jeweils einen neuen Rat zu bestimmen.
In den Rat gewählt werden kann (passives Wahlrecht), wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Monaten in Salzgitter wohnt und seit einem Jahr Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder EU-Bürger ist.
Wahlberechtigt ist (aktives Wahlrecht), wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Salzgitter wohnt. Wahlberechtigte müssen ins Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.
Die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl. Für den Rat der Stadt Salzgitter waren bei der Kommunalwahl am 12. September 2021 insgesamt 46 Ratsmitglieder zu wählen. Sie arbeiten ehrenamtlich und erhalten für ihre zeitintensive Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrages. Ebenfalls stimmberechtigt im Rat ist der direkt gewählte Oberbürgermeister.
Aufgaben sind gesetzlich festgelegt
Als oberstes Beschlussorgan der Stadt Salzgitter entscheidet der Rat über wichtige Selbstverwaltungsangelegenheiten. Da sich die Kommunalpolitik auf alle Lebensbereiche erstreckt, ist der Katalog der Aufgaben vielschichtig. Die Sitzungen des Rates finden in der Regel an jedem letzten Mittwoch im Monat statt und werden rechtzeitig über www.salzgitter.de und in der Presse bekanntgegeben.
Eines der wichtigsten Rechte des Rates ist es, über den Haushalt, das heißt über die Einnahmen und Ausgaben der Stadt, zu beschließen. Mit der Entscheidung über den Haushaltsplan werden die kommunalpolitischen Weichen für das anstehende Jahr gestellt. Im Übrigen legt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) fest, welche Zuständigkeiten der Rat der Stadt hat.
Initiativen, die schließlich zu Ratsbeschlüssen führen, gehen in vielen Fällen von der Verwaltung aus. Anregungen und Anträge kommen aber auch aus der parlamentarischen Ebene. So meldet ein Ortsrat ein Anliegen an, ein Ausschuss stellt eine Forderung auf, eine Ratsfraktion oder einzelne Ratsmitglieder wünschen die Behandlung einer Sachfrage durch den Rat. Das Ablaufschema für eine Ratsvorlage ist am Ende der Seite dargestellt. Zu Beginn einer Ratssitzung findet bei Bedarf eine Einwohnerfragestunde statt. Die Fragen sind schriftlich bis spätestens 14 Tage vorher im Büro des Oberbürgermeisters im Rathaus einzureichen.
Der Oberbürgermeister
Für fünf Jahre wurde im Jahr 2021 Frank Klingebiel als hauptamtlicher Oberbürgermeister wiedergewählt. Die nächste Wahl findet im Jahr 2026 statt.
Das NKomVG verleiht dem Oberbürgermeister wichtige Zuständigkeiten, vor allem die Vorbereitung der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses, die Vertretung Salzgitters nach außen gegenüber Bund, Land oder in den kommunalen Spitzenverbänden, die rechtliche Kontrolle der Beschlüsse von Rat und Verwaltungsausschuss sowie deren Ausführung. Der Oberbürgermeister regelt den Geschäftsgang sowie die Geschäftsverteilung in der Verwaltung und ist Vorgesetzter der städtischen Bediensteten. Bei seiner Arbeit unterstützen ihn die Dezernenten, die auf seinen Vorschlag hin vom Rat gewählt werden. Neben der Leitung der Verwaltung obliegen dem Oberbürgermeister als erstem Repräsentanten der Stadt eine Reihe weiterer Aufgaben.
Der Oberbürgermeister repräsentiert die Stadt und vertritt sie unter anderem in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren nach außen.
Bei repräsentativen Aufgaben und Terminen sowie dem Vorsitz des Verwaltungsausschusses wird der Oberbürgermeister von den zwei Bürgermeistern vertreten. In allen anderen Gebieten vertreten ihn die Dezernenten, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs.
Die Dezernate
Zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben des Oberbürgermeisters als „Chef der Verwaltung“ stehen ihm die Dezernenten zur Seite. Sie werden vom Rat als Wahlbeamte für eine Zeit von acht Jahren gewählt und vertreten in ihren Dezernaten den Oberbürgermeister. In wöchentlichen Dezernentenbesprechungen werden die wichtigsten Entscheidungen der Verwaltung vorbereitet und getroffen.
Der Verwaltungsausschuss
Neben dem Rat ist der Verwaltungsausschuss das wichtigste Organ der Stadt. Ihm gehören der Oberbürgermeister als Vorsitzender, 10 Ratsmitglieder als Beigeordnete sowie ein Grundmandatsträger mit beratender Stimme an. Die Dezernenten können an den Sitzungen teilnehmen und unterstützen den Oberbürgermeister in verwaltungsrechtlichen Fragen. Stimmberechtigt sind der Oberbürgermeister und die Beigeordneten. Im Verhinderungsfall wird der Oberbürgermeister durch einen der Bürgermeister in seiner Funktion als Vorsitzender vertreten.
Der Verwaltungsausschuss ist nicht mit den Fachausschüssen des Rates vergleichbar. Während diese lediglich die Beschlüsse des Rates vorbereiten, hat der Verwaltungsausschuss das Recht, im Rahmen seiner Aufgaben als Organ alleinentscheidend zu handeln. Die Zuständigkeiten des Verwaltungsausschusses sind in dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz festgelegt. Jeder Beschluss, der vom Rat getroffen werden soll, muss vom Verwaltungsausschuss vorbereitet werden. Der Verwaltungsausschuss gibt dem Rat folglich wichtige Empfehlungen. Sehr häufig wird im Verwaltungsausschuss auch vom Auskunftsrecht der Ratsmitglieder gegenüber der Verwaltung Gebrauch gemacht. Er tagt in der Regel alle zwei Wochen nichtöffentlich.
Vorsitzender: Oberbürgermeister Frank Klingebiel
Beigeordnete: Wolfgang Bauer, Stefan Klein, Michael Letter, Frank Miska, Thomas Huppertz, Andrea Kempe, Christian Striese, Sabine Thiele, Patricia Mair, Marcel Bürger
Grundmandat: Herman Fleischer, Andreas Böhmken, Günter Karl-H. Gehmert
Fachausschüsse und Ortsräte
Der Umfang der Aufgaben des Rates erfordert es, dass die einzelnen Sachfragen in kleineren fachkundigen Gremien vorab beraten werden. Aus diesem Grund werden vom Rat zu verschiedenen Fachbereichen Ratsausschüsse gebildet, in denen die Ratsfraktionen entsprechend ihrer Stärke vertreten sind. Dem Rat ist die Möglichkeit gegeben, auch Nicht-Ratsmitglieder als beratende Mitglieder in diese Ausschüsse zu berufen.
In den Ausschüssen spielt sich ein wesentlicher Teil der kommunalpolitischen Arbeit ab. Die Diskussion zwischen den Ausschussmitgliedern und den Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung liefern dem Rat wichtige Entscheidungshilfen. Die Sitzungen der Fachausschüsse und Ortsräte sind öffentlich.
Die erste Instanz in der Vorbereitung vieler Ratsbeschlüsse sind die sieben Ortsräte der Stadt Salzgitter. Ihre Hauptaufgabe liegt darin, sich für die Interessen der Ortschaften einzusetzen. In der Hauptsatzung der Stadt sind die Kompetenzen der Ortsräte festgelegt. Die Vorsitzenden führen die Bezeichnung „Ortsbürgermeister" und nehmen auch repräsentative Aufgaben innerhalb der Ortschaft wahr. Öffentliche Sitzungen der Ortsräte und der Ausschüsse werden in der Presse rechtzeitig angekündigt.
Übersicht der Fachausschüsse / Ortsräte
Hinweis: Die konstituierenden Sitzungen der Ausschüsse und Ortsräte finden in den nächsten Wochen statt.