Beschreibung
Beschreibung
Ist die Mutter bei der Geburt des Kindes verheiratet, ist der Ehemann der Mutter automatisch der rechtliche Vater des Kindes, sofern keine wirksame Anerkennung eines anderen Mannes, der leiblicher Vater ist, vorliegt. Aus der rechtlichen Vaterschaft leitet sich eine Vielzahl von Rechten und Pflichten ab.
Eine Anerkennung der Vaterschaft ist notwendig, wenn Sie bei der Geburt des Kindes nicht mit der Mutter verheiratet sind.
Die Mutter und das Kind müssen der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, damit sie wirksam wird.
Ihre Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft müssen Sie öffentlich beurkunden lassen. Das gilt auch für die Zustimmung der Mutter und des Kindes. Die Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter beinhaltet die Zustimmung des Kindes, sofern dieses das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Beurkundung ist insbesondere möglich in folgenden Einrichtungen:
- Standesamt
- Jugendamt
- Notarin/Notar
Wenn dem Kind (noch) kein anderer Mann als Vater zugeordnet ist, ist es für die Wirksamkeit der Anerkennung nicht von Bedeutung, ob das Kind leiblich vom anerkennenden Mann abstammt. Sind Sie nicht der leibliche Vater des Kindes, kann Ihre durch Anerkennung begründete Vaterschaft jedoch im Wege der Anfechtung beseitigt werden.
Wenn das Kind bereits einem anderen Mann als Vater zugeordnet ist, sind die Zustimmung dieses Mannes und die leibliche Abstammung des Kindes vom Anerkennenden zusätzliche Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Anerkennung. Für die Eintragung der Vaterschaft im Geburtenregister ist dem Standesamt in diesen Fällen das Ergebnis einer genetischen Abstammungsuntersuchung vorzulegen.
Eltern können die Vaterschaft von einem Kind bestätigen lassen.
Ein Mann kann sagen:
Ich bin der Vater von diesem Kind.
Das Fachwort ist: Vaterschafts-Anerkennung.
Dafür braucht der Mann die Erlaubnis von der Mutter.
Der Mann kann das beim Standes-Amt machen.
Oder beim Jugend-Amt.
Oder bei einem Notar.
Die Vaterschafts-Anerkennung muss öffentlich sein.
Das heißt:
Alle Menschen sollen es wissen können.
Und ein Amt muss die Vaterschafts-Anerkennung bestätigen.
Dafür müssen alle wichtigen Personen einverstanden sein.
Der leibliche Vater ist der Mann, der sich um das Kind kümmert.
Der leibliche Vater muss nicht der biologische Vater sein.
Der biologische Vater hat das Kind gemacht.
Vielleicht ist eine Person geschäfts-unfähig.
Das heißt:
Die Person kann keine Verträge machen.
Dann braucht die Person einen gesetzlichen Vertreter.
Eine Frau ist automatisch die Mutter von einem Kind.
Das steht im Gesetz.
Außer es gibt besondere Umstände.
In manchen Ländern muss eine Frau auch sagen können:
Ich bin die Mutter von diesem Kind.
Das Fachwort ist: Mutterschafts-Anerkennung.