Beschreibung
Beschreibung
Straßen dienen dem Zweck der Fortbewegung und des Transports. Dies ist der sogenannte Gemeingebrauch. Wenn Sie eine Straße außerhalb des Gemeingebrauchs nutzen möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Das kann zum Beispiel sein für:
eine Festveranstaltung
eine Rallye
ein Radrennen
eine Sportveranstaltung
Film- und Fernsehaufnahmen
Bei wem Sie die Sondernutzungserlaubnis beantragen, ist abhängig davon, wo die Sondernutzung stattfinden soll. Für Landstraßen ist die regionale Straßenbaubehörde, für Autobahnen die entsprechende Autobahngesellschaft zuständig.
Damit die Sondernutzung genehmigt wird, müssen Sie sicherstellen, dass:
vorübergehend errichtete Anlagen
gesondert genehmigt werden
sicher sind
Sie für entstehende Schäden aufkommen
Die Erlaubnis wird Ihnen auf Zeit oder Widerruf erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden sein.