Beschreibung
Beschreibung
Sie haben einen Hund?
Dann müssen Sie Hunde-Steuer bezahlen.
Sie müssen Ihren Hund anmelden.
Das machen Sie bei der Stadt oder Gemeinde.
Die Stadt oder Gemeinde, wo Sie wohnen.
Sie bekommen dann eine Hunde-Steuer·Marke.
Sie müssen die Marke behalten.
Und Sie müssen die Marke zeigen, wenn jemand fragt.
Für Blinden-Führ-Hunde muss man oft keine Steuer zahlen.
Aber sie brauchen eine Hunde-Steuer-Marke.
Das ist ein kleiner Aufkleber.
Der Aufkleber zeigt:
Dieser Hund ist ein Blinden-Führ-Hund.
Sie melden Ihren Hund wieder ab? Dann müssen Sie die Marke wieder abgeben.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, der dem Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde oder in dem der Hundehalter zuzieht, frühestens jedoch mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund 3 Monate alt wird.