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Salzgitter

Wohngeld von Amts wegen (ohne Antrag) verringern

Wenn Sie Wohngeld erhalten und sich Ihre wirtschaftliche Situation verbessert, kann Ihnen die zuständige Behörde den bewilligten Betrag kürzen.

Beschreibung

Beschreibung

Wohngeld unterstützt Sie dabei, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern.

Wenn sich ihre wirtschaftliche Situation verbessert, müssen Sie dies grundsätzlich melden. In dem Fall kann sich Ihr Anspruch auf Wohngeld verringern.  

Die Verbesserung kann verschiedene Gründe haben:

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder wird höher.
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten verringert sich.
  • Es leben weniger zu berücksichtigende Personen in Ihrem Haushalt.

Die zuständige Behörde kann auch von sich aus das Wohngeld kürzen oder streichen, wenn sie auf anderem Wege Kenntnis von der Veränderung erhält. In diesem Fall spricht man "von Amts wegen".

Kenntnis kann die Behörde zum Beispiel erlangen durch:

  • Datenabgleiche
  • einen neuen Wohngeldantrag der Person, die ausgezogen ist
  • Anfragen beim Arbeitgeber

Die Verbesserung muss langfristig erfolgt sein, also mehr als 2 Monate andauern.

Verringert sich die Miete beziehungsweise die Belastung bei Wohneigentum oder erhöht sich das Gesamteigentum, kann die zuständige Behörde Teile des gezahlten Wohngeldes zurückfordern.

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