Das Team der Beistandschaften unterstützt und berät bei Fragen zur Klärung der Vaterschaft sowie Unterhaltsansprüche von jungen Menschen, deren Eltern getrennt leben. Darüber hinaus werden Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen vorgenommen.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für:
- die Feststellung der Vaterschaft oder
- die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
- Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
- In Salzgitter also der Fachdienst Kinder, Jugend und Familie.
Weitere Informationen finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Informationen erhalten Sie benfalls unter folgender E-Mail-Adresse: abstadt.salzgitterde
Weitere Informationen zum Thema:
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Kontakt:
Fachdienst Kinder, Jugend und Familie
Fachgebiet XY
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