Zeitliche Beschränkung der Wasserentnahme und Beregnung
Die Untere Wasserbehörde der Stadt Salzgitter hat 2025 eine Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Wasserentnahme erlassen, die jährlich vom 1. Mai bis 30. September gilt.
Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern und dem Grundwasser im Stadtgebiet ist während dieses Zeitraums täglich von 10 Uhr bis 18 Uhr bei einer Temperatur ab 20 Grad Celsius untersagt.
Die Untersagung gilt für:
· Wasserentnahmen aus Brunnen,
· Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern sowie für
· Wasserentnahmen, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
Außerdem für die Beregnung und Bewässerung von:
· Land- und Forstwirtschaftlichen Flächen
· öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten
· sowie von Sportanlagen wie Fußball- und Golfplätzen
Die zeitliche Beschränkung soll verhindern, dass es durch Wasserentnahmen zu einer Verschlechterung der Wasserqualität in den Gewässern kommt und somit die sparsame Verwendung des Wassers sicherstellen.