IFSG-Mail Infosystem für die Ärzteschaft und Apotheken bei besonderen Infektionslagen
Bei besonderen Infektionslagen, ausgelöst durch Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, ist ein unverzüglicher Informationsaustausch des Gesundheitsamtes mit der niedergelassenen Ärzteschaft, Kliniken und Apotheken zweckmäßig.