Diese Stelle ist zunächst auf drei Jahre befristet und wird zu 90 Prozent vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz unter dem Förderkennzeichen 67DAA01152 gefördert.
Inhalte der Umsetzung sind:
- Maßnahmen zur Hitzevorsorge im öffentlichen Raum
- die Nachhaltige Entwicklung des Stadtgrüns
- eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung
- die Verbesserung des Innenraumklimas im öffentlichen Bereich
- die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte
- die Durchführung von Maßnahmen um Überflutungsspitzen zu reduzieren
- die Gewässer sicher und naturnah gestalten
- die Biologische Vielfalt sicherstellen
- Sensibilisierung der Bevölkerung
- die Klimaanpassung ins Verwaltungshandeln verankern
- eine klimaangepasste Bauleitplanung etablieren
Weitere Informationen zum Klimaschutzteilkonzept
Aktuell:
Nach Inkrafttreten des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) ist für die Stadt Salzgitter nach § 26 NKlimaG die Fortschreibung des Klimaanpassungskonzeptes von 2022, sowie dessen Umsetzung, verpflichtend.