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Salzgitter

Die Kommunale Wärmeplanung

Die Stadt Salzgitter ist nach Paragraf 20 des niedersächsischen Klimagesetztes (NKlimaG) bis zum 30. Juni 2026 verpflichtet, eine Kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Die Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Salzgitter wurde in der 46. Sitzung des Rates der Stadt Salzgitter am 20. Mai 2026 beschlossen.

Die Stadt Salzgitter ist nach Paragraf 20 des niedersächsischen Klimagesetztes (NKlimaG) bis zum 30. Juni 2026 verpflichtet, eine Kommunale Wärmeplanung zu erstellen.

Das Ziel

Das Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist die Transformation der Wärmeversorgung in Richtung Treibhausgasneutralität bis ins Jahr 2040. Die Kommunale Wärmeplanung dient dabei als langfristiges, strategisches Planungstool, welches die Stadt auf dem Weg zur klimaschonenden Wärmeversorgung begleitet.

Wie wurde die Kommunale Wärmeplanung erstellt?

Durch Analysen der Verbräuche und Bedarfe der Gebäude, sowie der Siedlungsstruktur und vorliegenden Infrastrukturen wurden Potenziale für die Stadt Salzgitter abgebildet und Ziele und Maßnahmen definiert.

Die in der Wärmeplanung festgelegten Ziele und Maßnahmen dienen der Stadt Salzgitter als Handlungsgrundlage für die langfristige Umstrukturierung der Wärmeversorgung im Stadtgebiet hin zu klimaschonenden Lösungen. Nach aktueller Rechtslage wird die Kommunale Wärmeplanung alle fünf Jahre fortgeschrieben. Über den Fortschritt des Prozesses der Umsetzung und der Fortschreibung wird die Stadt Salzgitter fortlaufend informieren. 

Die voraussichtlichen Wärmenetzversorgungsgebiete im Zieljahr 2040 wurden auf Grundlage der Analysen und Berechnungen auf Baublockebene bestimmt.
Klimaschutzmanagement der Stadt Salzgitter

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