Inhalt anspringen

Salzgitter

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung um eine Beförderungsart erweitern

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) können Sie für verschiedene Beförderungsarten beantragen. Diese sind:

Fahrten mit

einem Taxi
einem Mietwagen
einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
einem Krankenwagen.

Wenn Sie eine dieser FzF besitzen, können Sie sie um weitere Beförderungsarten erweitern lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Die zuständige Zulassungsstelle

Voraussetzungen

Bei der Erweiterung:

  • für Taxifahrten, Fahrten mit einem Mietwagen und Fahrten mit einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr:
    • Sie verfügen über die notwendige Fachkunde.
    • Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
    • Sie besitzen seit mindestens 2 Jahren einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat
  • für Fahrten mit einem Krankenwagen:
    • Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Sie sind mindesten 19 Jahre alt.
    • Sie besitzen seit mindestens einem Jahr einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vorhandene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kopie

Rechtsgrundlage

  • § 48 Absatz 4 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
  • Gebührennummer 201 und 202.1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Erläuterungen und Hinweise