Handwerkerparkausweis
Für Handwerksbetriebe besteht die Möglichkeit, einen Sonderparkausweis zu erhalten, der zu Folgendem berechtigt:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot und auf Anwohnerparkplätzen
- Gebührenfreies Parken im Bereich von Parkscheinautomaten
- Überschreiten der zulässigen Höchstparkdauer in Parkscheibenzonen
- Halten auf Geh- und Radwegen zur Ausübung einer Tätigkeit
Der Ausweis kann für Fahrzeuge beantragt werden, die möglichst nah am Einsatzort benötigt werden, da sie
- dem Transport von schwerem Werkzeug/Material dienen und/oder
- über feste Einbauten, z. B. für Maschinen, verfügen / als Werkstattwagen genutzt werden.
Der Parkausweis gilt ausschließlich für die Erledigung betrieblicher Angelegenheiten und darf nur dann genutzt werden, wenn andere Parkmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen und keine unzumutbare Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer/-innen erfolgt; im Zweifel hat der Inhaber/die Inhaberin des Ausweises entsprechende Nachweise zu erbringen.
Es können Parkausweise für mehrere Fahrzeuge beantragt werden.
Die Ausstellung erfolgt für ein Jahr, die Gebühr beträgt
- 87,00 € für das erste und
- je 60,00 € für jedes weitere zeitgleich beantragte Fahrzeug.
Weitere Hinweise sind dem hier zu findenden Antragsformular zu entnehmen:
Parkausweis für den Sozialen Dienst
Für Einrichtungen des Sozialen Dienstes besteht die Möglichkeit, einen Sonderparkausweis zu erhalten, der zu Folgendem berechtigt:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot und auf Anwohnerparkplätzen
- Gebührenfreies Parken im Bereich von Parkscheinautomaten
- Überschreiten der zulässigen Höchstparkdauer in Parkscheibenzonen
- Befahren der Fußgängerzonen zur Durchführung von Krankentransporten
Der Ausweis kann für Fahrzeuge beantragt werden, die möglichst nah am Einsatzort benötigt werden, da sie
- für Betreuungseinsätze im Rahmen des Sozialen Dienstes genutzt werden und
- zur Betreuung hilfsbedürftiger Personen zwingend erforderlich sind.
Der Parkausweis gilt ausschließlich für die Erledigung betrieblicher Angelegenheiten und darf nur dann genutzt werden, wenn andere Parkmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen und keine unzumutbare Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer/-innen erfolgt; im Zweifel hat der Inhaber/die Inhaberin des Ausweises entsprechende Nachweise zu erbringen.
Es können Parkausweise für mehrere Fahrzeuge beantragt werden.
Die Ausstellung erfolgt für ein Jahr, die Gebühr beträgt
- 28,00 € für das erste und
- je 15,00 € für jedes weitere zeitgleich beantragte Fahrzeug.
Weitere Hinweise sind dem hier zu findenden Antragsformular zu entnehmen:
Kontakt
Ort
Untere Verkehrsbehörde
Herr Schmitt
Tagesbaustellen, feste Verkehrszeichen, Haltverbote für Umzüge, Parkausweise
Hans-Birnbaum-Straße 30
38226 Salzgitter