Die Untere Verkehrsbehörde der Stadt Salzgitter ist für die Regelung und Organisation des Straßenverkehrs im Stadtgebiet zuständig. Sie ist daher erste Ansprechpartnerin für nahezu alle verkehrsregelnden oder verkehrsbeschränkenden Maßnahmen, die auf den Straßen in Salzgitter vorgenommen werden sollen. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören:
Anordnung dauerhafter (stationärer) Verkehrszeichen
Anordnung vorübergehender (mobiler) Verkehrszeichen
Erlaubnis von Veranstaltungen nach § 29 StVO
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
Erteilung von Sonderparkausweisen
Die Untere Verkehrsbehörde appelliert an alle Fahrzeugführer, die geltenden Verkehrsvorschriften sowie ausgeschilderte Ge- und Verbote zu beachten, um einen sicheren und reibungslosen Verkehrsablauf zu gewährleisten.
Die Missachtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverboten und sonstigen Regelungen für den fließenden Verkehr kann im Ernstfall schwerwiegende Folgen haben – nicht nur für den Verursacher selbst, sondern insbesondere auch für unbeteiligte Dritte, die bei Unfällen zu Schaden kommen.
Verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge können nicht nur Verkehrsprobleme verursachen, sondern im Ernstfall ebenfalls zu schweren Unfällen führen oder Rettungsdienste am Erreichen eines Einsatzortes hindern.
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und Rücksicht.