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Salzgitter

Klage gegen Atommüllendlager Schacht Konrad abgewiesen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg wies am Mittwoch, 8. März 2006, die Klage der Stadt Salzgitter zur Genehmigung von Schacht Konrad ab.

Mit Enttäuschung hat Oberbürgermeister Helmut Knebel auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg in Sachen Schacht Konrad reagiert. In einer ersten Stellungnahme ließ er erkennen, dass dies zwar aufgrund der Verhandlung zu erwarten gewesen, aber dennoch nicht nachvollziehbar sei. Die Stadt werde nach Rücksprache mit ihrem Anwalt Dr. Rainer Geulen mit großer Wahrscheinlichkeit Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden habe.

"Für mich", so Knebel, "ist der 8. März ein Schwarzer Tag für Salzgitter, der die Stadtentwicklung für die Zukunft entscheidend beeinflussen wird." Sollte in absehbarer Zeit mit Bau und Betrieb von Schacht Konrad begonnen werden dürfen, rechne er mit negativen Wirkungen auf Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung. Der Oberbürgermeister: "Der Imageschaden wird weitreichend sein." Deshalb werde die Stadt nach wie vor alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen und ausschöpfen.

Parallel dazu würden, so Knebel, die politischen Gespräche mit Land und Bund intensiviert. Sein ausdrücklicher Dank galt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, zugleich Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Salzgitter/Wolfenbüttel/Goslar, der noch am 8. März zu einer Informationsveranstaltung mit Kommunalpolitikern aus Stadt und Region nach Salzgitter gekommen war, um die Position seines Ministeriums vorzustellen und zu diskutieren.

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