Es entspricht nicht der Beschlussslage des Rates vom 28. April 2010, außerdem wurde die Finanzierung nicht ausreichend nachgewiesen. Über diese Beschlussempfehlung der Verwaltung hat der Rat am 18. September in nichtöffentlicher Sitzung zu entscheiden.
Die um das Jahr 1000 erbaute Wasserburg in Gebhardshagen ist eine der ältesten in der Region. Es war beabsichtigt, eine rund 3,3 Hektar große Teilfläche an den Investor zu veräußern und mit ihm einen Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB über die Realisierung konkreter Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen abzuschließen.
Zur Auswahl eines geeigneten Investors wurde im Jahr 2009 ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Wettbewerb europaweit bekanntgemacht. Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbes legte der Gewinner ein Angebot vor. Dieses beinhaltete neben einem Nutzungskonzept die Forderung nach städtischen Fördermittel.
Der Rat beschloss am 28. April 2010, das Grundstück an den Investor zu veräußern und diesem einen Zuschuss für die Sanierung der Burg in Höhe von 200.000 Euro zu gewähren. Der städtische Anteil an den Planungs- und Erschießungskosten sollte 800.000 Euro betragen.
Der Beschluss über die Veräußerung des Grundstückes erfolgte unter der Bedingung, dass der Investor die grundsätzliche Realisierbarkeit des vorgelegten Nutzungskonzeptes durch verschiedene Gutachten und Nachweise belegt und die gesicherte Gesamtfinanzierung nachweist.
In der Folgezeit wurden die geforderten Gutachten und Nachweise nicht erbracht. Stattdessen wurde das Nutzungskonzept wiederholt geändert. Dies wurde auch in einer Mittteilungsvorlage vom 27. August 2012 dargestellt und dem Investor für die Vorlage der Unterlagen eine Frist zum 31. Dezember 2012 gesetzt.
Die Wirtschaftsförderung der Stadt hatte parallel dazu ein Einzelhandelsgutachten über die CIMA erarbeiten lassen, welches unter anderem auch die Verträglichkeit des größer gewünschten Edeka-Marktes (1.945 Quadratmeter) anstelle eines Lebensmittelnahversorgers mit vorher etwa 1.200 Quadratmeter Verkaufsfläche prüfen sollte.
Der Rat der Stadt Salzgitter hat daraufhin in der Sitzung am 17. April folgenden Beschluss gefasst: Der Investor ist aufzufordern, die mit Ratsbeschluss vom April 2010 geforderten Nachweise und Gutachten zur grundsätzlichen Realisierbarkeit des am 16. Dezember 2009 eingereichten Nutzungskonzeptes bis zum 30. Juni 2013 vorzulegen.
Sollten die geforderten Nachweise und Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt werden, sind die Verhandlungen über den Abschluss eines Durchführungsvertrages zur Realisierung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes auf einer zu veräußernden Teilfläche der Wasserburg Gebhardshagen zu beenden und das Verhandlungsverfahren einzustellen.