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Salzgitter

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zweck der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung

Sie können als Fachkraft mit Berufsausbildung eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erhalten, wenn Sie dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Beschreibung

Beschreibung

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie in einem Beruf in Deutschland arbeiten möchten, für den Sie eine qualifizierte Berufsausbildung benötigen. Das bedeutet, dass Sie eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben. 

Die Ausbildungsdauer muss mindestens 2 Jahre betragen haben. Wenn Sie Ihre Berufsausbildung im Ausland abgeschlossen haben, muss die zuständige Anerkennungsstelle feststellen, ob Ihre Qualifikation gleichwertig mit der deutschen, qualifizierten Berufsausbildung ist. Eine zuständige Anerkennungsstelle kann zum Beispiel die Industrie- oder Handelskammer sein.

Damit Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten, muss die Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich zustimmen. Diese prüft,

  • ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechen sowie
  • ob ein inländisches Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für vier Jahre erteilt oder bei kürzerem Zeitraum für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zuzüglich dreier Monate.

Erläuterungen und Hinweise