Beschreibung
Beschreibung
Wenn sich Ihr Ehegatte oder Ihr eingetragener Lebenspartner /ihre eingetragene Lebenspartnerin einbürgern lässt, können Sie und/oder Ihr minderjähriges Kind unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig miteingebürgert werden. Mit der Einbürgerung erhalten Sie und gegebenenfalls auch Ihre minderjährigen Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger / Bürgerinnen der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als deutscher Staatsbürger / deutsche Staatsbürgerin.
Sie können u. a. Ihr Wahlrecht ausüben, genießen Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb von Europa in viele Länder reisen.
Die Möglichkeit besteht auch, auch wenn Sie sich im Rahmen der Miteinbürgerung noch nicht seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
Die Miteinbürgerung von Ehegatten bzw. Lebenspartner/innen und/oder Ihrer minderjährigen Kinder ist sowohl bei der Anspruchseinbürgerung als auch bei der Ermessenseinbürgerung möglich.
Zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.