Beschreibung
Beschreibung
Man kann die Garten-Abfälle in die Bio-Tonne werfen.
Oder man bringt die Garten-Abfälle zu einer Annahme-Stelle für Garten-Abfälle.
Man kann auch auf dem eigenen Grundstück die Garten-Abfälle verwerten.
Zum Beispiel:
- Man lässt die Garten-Abfälle liegen.
- Man gräbt die Garten-Abfälle ein.
- Man pflügt die Garten-Abfälle ein.
- Man macht Kompost aus den Garten-Abfällen.
Das darf man auf dem eigenen Grundstück machen.
Man braucht keine Erlaubnis dafür.
Die Städte und Landkreise sind zuständig.
Dazu gehören:
- die Stadt Cuxhaven
- die Stadt Göttingen
- die Stadt Lüneburg
- die Abfall-Entsorgungs-Betriebe von Lüneburg
- der Zweck-Verband Abfall-Wirtschaft Celle und Hildesheim
- die Region Hannover
- die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar
- der Heide-Kreis
- Lüneburg
- Nienburg
- Peine
Man darf die Garten-Abfälle aus dem Garten nicht einfach wegwerfen.
Man muss die Garten-Abfälle verwerten.
Das heißt: Man muss die Garten-Abfälle gut benutzen können.
Manchmal darf man die Garten-Abfälle verbrennen.
Aber nur wenn es sehr wichtig ist.
Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringsysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.